RentenBrücke

DSGVO-Informationen

Alle Transparenzpflichten, Datenquellen und Ihre Rechte nach der EU-Datenschutzgrundverordnung.

Transparenz nach Art. 13/14 DSGVO

  • Erhobene Daten stammen von Ihnen, öffentlichen Trägern und ggf. Dritten (z.B. Behörden, Nachweise, Bevollmächtigte)
  • Die Angabe der meisten Daten ist freiwillig. Bestimmte Angaben sind jedoch für die Mandatsbearbeitung gesetzlich erforderlich.
  • Kein Profiling oder automatisierte Entscheidungen – jede Akte wird individuell analysiert.

Betroffenenrechte im Detail

  1. Reichen Sie Ihr Auskunfts-, Berichtigungs- oder Löschgesuch per E-Mail oder Post ein.
  2. RentenBrücke verpflichtet sich, spätestens innerhalb von 30 Tagen zu reagieren.
  3. Zum Schutz Ihrer Daten: Identitätsprüfung bei jedem Auskunftsgesuch.

Auftragsverarbeitung & Verzeichnisse

  • Wir setzen ausschließlich geprüfte Dienstleister (Auftragsverarbeiter) ein.
  • Eine Übersicht der eingesetzten Auftragsverarbeiter erhalten Sie auf Anfrage.
  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten wird nach Art. 30 DSGVO geführt.